Allgemeine Patienteninformationen
§1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist eine heilpraktikertypische heilkundliche Behandlung des Patienten. Die Behandlungen des Heilpraktikers umfassen unter anderem auch wissenschaftlich und schulmedizinisch nicht anerkannte naturheilkundliche Heilverfahren.
§ 2 Versprechen auf Heilung
Auf alle Behandlungsmethoden wird keine Garantie auf Heilung oder Linderung gegeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Versprechen auf Heilung gegeben wird.
§ 3 Behandlungshinweis
Der Patient wird darauf hingewiesen, dass die Behandlung bei mir eine ärztliche Therapie nicht vollständig ersetzt. Sofern ärztlicher Rat erforderlich ist, werde ich unverzüglich eine Weiterleitung an einen Arzt veranlassen. Dies gilt auch dann, wenn mir aufgrund eines gesetzlichen Tätigkeitsverbots eine Behandlung nicht möglich ist.
§ 4 Schweigepflicht
Ich verpflichte mich, über alles Wissen, das ich in meiner Berufsausübung über den Patienten erhalte, Stillschweigen zu bewahren habe. Ich offenbare das Berufsgeheimnis nur dann, wenn der Patient mich von der Schweigepflicht entbindet bzw. entbunden hat. Ausnahme: Ich bin jedoch von der Schweigepflicht befreit, wenn ich aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe von Daten verpflichtet bin – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen - oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig bin oder werde. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.
§ 5 Sorgfaltspflicht
Ich betreue meine Patienten mit der größtmöglichen Sorgfalt und wende jene Heilmethoden an, die nach meiner Überzeugung und meinem Ausbildungsstand auf dem einfachsten, schnellsten und kostengünstigsten Weg zur Linderung und ggf. zur Heilung (kein Heilversprechen) der Beschwerden führen können.
§ 6 Aufklärungspflicht / Aufklärungsumfang
Ich bin verpflichtet, dem Patienten in verständlicher Weise zu Beginn der Behandlung und, soweit erforderlich, in deren Verlauf sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände zu erläutern, insbesondere die Diagnose und die Therapie, sowie die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung. Mit seiner Unterschrift unter diesen Vertrag (wird in Papierform ausgehändigt) bestätigt der Patient, dass nachfolgende Punkte umfassend besprochen wurden: Der Gesundheitszustand, die Art der Erkrankung, die Behandlungsmethode und deren voraussichtliche Dauer, die zur Verfügung stehenden Behandlungsalternativen, Belastungen, Risiken und Erfolgschancen der Therapie.
§ 7 Erstattung der Behandlungskosten durch die Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen erstatten die Behandlungskosten für Heilpraktiker in der Regel nicht. Bei Privatkassen bzw. privaten Zusatzversicherung erfolgt die Erstattung von Behandlungskosten nur im Rahmen ihres Versicherungsvertrages und meist nicht für alle Heilkundeverfahren. Auch wird die volle Rechnungshöhe i.d.R. nicht erstattet. Es obliegt dem Patienten, sich bei seiner Krankenversicherung zu erkundigen. Der Honoraranspruch der Heilpraktikerin gegenüber dem Patienten besteht unabhängig von jeglicher Krankenversicherungsleistung und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe.
§ 8 Honorar
Das Honorar richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Diese ist einsehbar unter www.schmerztherapie-uetersen.de/Honorar. Ebenfalls wird das Honorar vorab mündlich mitgeteilt.
§ 9 Ausfallhonorar
Meine Praxis wird nach einem Bestellsystem geführt. Dies bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für den Patienten reserviert ist. Hierdurch können dem Patienten in der Regel die anderenorts vielfach üblichen Wartezeiten erspart werden. Dies bedeutet jedoch auch, dass der Patient, wenn er den vereinbarten Termin nicht einhalten kann, diesen spätestens 24 Stunden im Voraus absagen muss, damit ich die für den Patienten vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen kann. Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich beiderseitige vertragliche Pflichten. So kann dem Patienten, wenn dieser den Termin nicht rechtzeitig absagt, die Vergütung unter Abzug der ersparten Aufwendungen gemäß §§ 611, 615 BGB in Rechnung gestellt werden. Das Recht der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird durch diese Vereinbarung nicht berührt.
§10 Bewertungen auf diversen Plattformen
Hiermit wird darauf hingewiesen, dass ich mich ausdrücklich von den Inhalten externer Bewertungen und Rezensionen distanziere und mir diese nicht zu eigen mache. Für die Richtigkeit der Inhalte übernehme ich keine Gewähr und keine Haftung. Ich weise darauf hin, dass die geäußerten Ansichten und Erfahrungen nicht zwangsläufig allgemeingültig sind und sich daraus keine persönlichen Erwartungen ergeben sollten.